Konzeption für das Fehnmuse um „Eiland“ Westgroßefehn
Unsere aktuelle Konzeption finden Sie hier!
1. Vorwort
Die Museumsanlage auf dem „Eiland“ in Westgroßefehn, Leerer Landstr. 58, besteht aus folgenden
Teilen:
• Museumsgebäude (Hauptgebäude), Restaurierung 1991/92
• Toilettengebäude
• Wagenremise
• Sägewerk mit Schmiede
• „Arbeiterwohnhaus“, Leerer Landstr. 58a, Baujahr 1994
• Bootshafen
Die grundlegende Restaurierung des Hauptgebäudes und der Gattersäge wurde 19/92 abgeschlossen. Die Planung für das Museum wurde erstellt, die Exponate wurden beschafft, hergerichtet und präpariert. Abschließend wurde das „Eiland“ als Fehnmuseum eingeweiht. Mitfinanziert wurde das Projekt im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). Im Jahre 2004 wurden umfangreiche Ergänzungen (z.B. Vergrößerung der Flächen für die Teestube, Einbau einer größeren Kücheneinrichtung,separates Toilettengebäude) vorgenommen.
Von der Eröffnung bis Anfang 1997 wurde das Museum in Regie der Gemeinde geführt, d. h. es wurde eine Angestellte in Teilzeit beschäftigt. Vom Frühjahr 1997 bis Ende 2008 war der gesamte Komplex verpachtet an Christa Richter und Joachim Rademacher; dieser Vertrag wurde einvernehmlich zum 31.12.2008 beendet. Die Teestube und das „Arbeiterhaus“ waren seit April 2006 bzw. April 2007 unterverpachtet; diese Verträge wurden durch Kündigung seitens des bisherigen Pächters (Rademacher/Richter) beendet. Nunmehr kann über die Bewirtschaftung
des Objektes neu entschieden werden.
2. Ziele
Grundsätzlich
Der gesamte Komplex „Eiland“ in Westgroßefehn hat für die geschichtliche Darstellung der Entstehung des „Großen Vehn’s“ und darüber hinaus für die Präsentation der Gemeinde, auch im Bereich des Tourismus eine herausragende Bedeutung. Die Gemeinde ist daher weiterhin darum bemüht, diese Anlage zu erhalten und zu erweitern, d. h. stets den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Maßstab wird dabei der zur Verfügung stehende finanzielle Rahmen sein.
Museumsanlage
Eine professionelle personelle Betreuung der Museumsanlage ist aus haushaltswirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Der laufende Betrieb und die weitere Entwicklung der musealen Einrichtungen kann nur unter Einbeziehung von ehrenamtlichen Kräften des Vereins„Fehnmuseum e. V.“ sichergestellt werden. Die mit dem Verein geschlossene Vereinbarung von 2005 soll fortbestehen; sie kann zu Ende Februar eines jeden Jahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Unterstützend können zeitlich befristet beschäftigte Personen tätig werden, die als beschäftigungsfördernde Maßnahmen nach SGB III (Agentur Soziales und Arbeit) finanziell gefördert werden. Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses am 27.01.2009
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Teestube
Eine fundamentale Bedeutung hat die im Hauptgebäude eingerichtete Teestube. Sie kann nicht von der Gemeinde in Regie betrieben werden. Die Teestube soll daher weiterhin als Restaurationsbetrieb verpachtet werden, wobei die Betriebsführung und die Art des Betriebes auch Rücksicht auf die Bedürfnissen des Museumsbetriebes nehmen müssen.
Arbeiterhaus
Das sogenannte Arbeiterhaus (Wohnfläche rd. 98 qm) ist eine optische und auch zweckdienliche Bereicherung für das gesamte Ensemble. Auch hier ist bei Nutzung (z. B. Verpachtung) Rücksicht auf die Bedürfnisse des Museumsbetriebes zu nehmen.
Bootshafen
Der Bootshafen soll keine Daueranlegeplätze bieten, sondern den Gästen mit Wasserfahrzeugen zum vorübergehenden Verbleib dienen. Zur Durchführung von Charterfahrten mit Passagierbooten kann mit Firmen vertraglich ein Liegerecht vereinbart werden. Die Paddel- und Pedalstation soll dort längerfristig nicht fortge führt werden. Sobald die finanziellen Bedingungen es ermöglichen, wird die Paddel- und Pedalstation in den Bootshafen Timmel verlegt. Die Touren werden dann von Timmel aus gestartet mit Aufenthalt in Westgroßefehn. Für die Museumsanlage werden dadurch zusätzliche Impulse erwartet.
3. Finanzierung
Bedingt durch den engen finanziellen Spielraum der Gemeinde müssen die laufenden Betriebskosten (z. B. Energiekosten, Wasserver- und Entsorgung) durch die zu erzielenden Einnahmen aus der Verpachtung der Teestube und des Arbeiterhauses erwirtschaftet werden.
4. Weiterentwicklung
Die Gemeinde unterstützt den Verein „Fehnmuseum e. V.“ im Rahmen seiner Möglichkeiten, insbe-
sondere im Rahme der bereitgestellten Haushaltsmittel bei der Unterhaltung, der Verbesserung und dem Ausbau der Museumsanlage. Die mit dem Verein geschlossene Vereinbarung von 2005 soll fortbestehen. Zur Verwirklichung geeigneter Maßnahmen wird die Gemeinde Förderanträge für Beschäftigungsmaßnahmen nach dem SGB III stellen, um zeitlich befristet Personen zur Unterstützung der Vereinsarbeit beschäftigen zu können. Der hierbei anfallende Kostenanteil wird durch die Gemeinde finanziert.
Großefehn, 14.01.2009
Gemeinde Großefehn Meinen
Bürgermeister